Verzugszinsen-Rechner Österreich 2026
Berechne taggenau, wie viel Verzugszinsen auf eine offene Forderung angefallen sind - mit den gesetzlichen Sätzen für Privat- und Unternehmergeschäfte.
Hinweis
Stand 2026: Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB), zwischen Unternehmen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Maßgeblich ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt. Er bleibt für das ganze Halbjahr stehen, auch wenn die OeNB den Basiszinssatz dazwischen ändert. Am 1. Juli 2026 lag er bei 1,53 %, der B2B-Satz für das 2. Halbjahr 2026 ist damit 10,73 %. Der höhere B2B-Satz gilt nur bei verschuldetem Verzug, sonst ebenfalls 4 %. Bei mehreren Halbjahren im Verzugszeitraum rechnet der Rechner mit einem einheitlichen Satz, für eine exakte Staffelung den jeweiligen Zeitraum einzeln rechnen. Gerechnet wird taggenau mit 365 Tagen: Betrag mal Zinssatz mal Tage durch 365. Die Betreibungskostenpauschale von 40 € nach § 458 UGB gebührt nur zwischen Unternehmern und nur, wenn der Schuldner tatsächlich in Verzug ist; bei Zahlung am Fälligkeitstag oder im Privatgeschäft fällt sie nicht an. Für den umgekehrten Fall, einen Abzug bei früher Zahlung, gibt es den Skonto-Rechner.