Grunderwerbsteuer-Rechner

Grunderwerbsteuer beim Kauf, bei Schenkung, Erbschaft und Übertragung in der Familie

€
€ 50.000€ 800.000
Art des Erwerbs
Art des Erwerbs
Grunderwerbsteuer
€ 10.500
3,50 %
Berechnung
Gegenleistung, mindestens Grundstückswert, zu 3,5 %: € 300.000€ 10.500

Familienverband: Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, Eltern, Kinder, Enkel, Stief-, Wahl- und Pflegekinder samt deren Partnern, Geschwister, Nichten und Neffen.

€

Beim Kauf zählt die Gegenleistung, also Kaufpreis samt übernommenen Schulden und Leistungen an Dritte, mindestens aber der Grundstückswert. Bei Schenkung, Erbschaft und in der Familie zählt immer der Grundstückswert nach Pauschalwertmodell oder Immobilienpreisspiegel, nicht ein vereinbarter Preis.

Grunderwerbsteuer
€ 10.500,00
Gegenleistung, mindestens Grundstückswert, zu 3,5 %: € 300.000,00€ 10.500,00
Effektiver Steuersatz auf die Bemessungsgrundlage3,50 %

Stufentarif der Grunderwerbsteuer

GrundstückswertSteuersatz
Die ersten € 250.0000,5 %
Die nächsten € 150.000 (bis € 400.000)2,0 %
Darüber3,5 %

Wann welcher Tarif gilt

Beim Kauf beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Gegenleistung, mindestens des Grundstückswerts. Der Stufentarif von 0,5 % bis 3,5 % gilt für unentgeltliche Erwerbe, also Schenkung und Erbschaft, unabhängig davon, ob die Beteiligten verwandt sind, und innerhalb des Familienverbands auch dann, wenn ein Entgelt vereinbart ist; Bemessungsgrundlage ist dort stets der Grundstückswert. Liegt die Gegenleistung außerhalb der Familie zwischen 30 % und 70 % des Grundstückswerts, wird der Erwerb in einen entgeltlichen Teil mit 3,5 % und einen unentgeltlichen Teil nach Stufentarif aufgeteilt. Unentgeltliche Erwerbe zwischen denselben Personen innerhalb von fünf Jahren werden zusammengerechnet, der Stufentarif gilt für die Summe nur einmal. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Familienverband gelten 2 % vom Einheitswert. Befreit sind unter anderem Betriebsübergaben im Familienverband bis zu einem Freibetrag von 900.000 € sowie land- und forstwirtschaftliche Übergaben bis 365.000 €. Bei Umgründungen und Anteilsvereinigungen gelten 0,5 % vom Grundstückswert, bei Immobiliengesellschaften 3,5 % vom gemeinen Wert; diese Fälle rechnet die Seite nicht. Beim Kauf kommen Grundbuch, Vertragserrichtung und Makler dazu, siehe Kaufnebenkosten-Rechner; wer durch Erbschaft erwirbt, findet die Quoten im Erbschaftsrechner.