Weihnachtsgeld- und Urlaubsgeld-Rechner 2026

13. und 14. Gehalt netto: Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration nach Sozialversicherung und Lohnsteuer.

€

Im selben Monat gilt die Ermäßigung der Arbeitslosenversicherung für die Summe beider Beträge.

Weihnachtsgeld netto
€ 2.494,53
Urlaubsgeld netto
€ 2.531,73
Beide Sonderzahlungen netto€ 5.026,27

Abrechnung der Sonderzahlungen

Urlaubszuschuss Weihnachtsremuneration Summe
Brutto € 3.200,00 € 3.200,00 € 6.400,00
Sozialversicherung € 546,24 € 546,24 € 1.092,48
Lohnsteuer € 122,03 € 159,23 € 281,25
Netto € 2.531,73 € 2.494,53 € 5.026,27

Hinweis

Von Sonderzahlungen werden Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, zusammen 17,07 %, bei Beträgen bis 2.630 € weniger. Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag entfallen. Die Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen beträgt 13.860 € im Jahr, bei Gehältern über 6.930 € trägt deshalb die erste Sonderzahlung mehr Sozialversicherung als die zweite. Bei geringfügiger Beschäftigung (bis 551,10 € im Monat) fällt keine an. Die ersten 620 € Bemessung im Jahr sind lohnsteuerfrei, die nächsten 24.380 € kosten 6 %, dann 25.000 € mit 27 % und 33.333 € mit 35,75 %; was darüber liegt, wird wie laufender Bezug nach Tarif versteuert (§ 67 Abs. 1 EStG). Weil der Freibetrag mit der ersten Sonderzahlung verbraucht wird, fällt die zweite bei Gehältern bis 6.930 € netto etwas niedriger aus; darüber überwiegt der SV-Deckel, und die zweite fällt höher aus. Die Freigrenze von 2.615 € bezieht sich in der laufenden Abrechnung auf das Jahressechstel, also ein Sechstel der laufenden Bezüge; hier ist sie auf die Summe beider Sonderzahlungen angewendet, die bei 14 Bezügen dem Sechstel entspricht. Gezeigt ist die laufende Abrechnung, bei getrennter Auszahlung in zwei Monaten. Bei niedrigen Sonderzahlungen knapp über der Freigrenze kann die Aufrollung durch den Arbeitgeber oder die Veranlagung die Steuer darauf noch verringern (§ 77 Abs. 4 EStG). Anspruch, Höhe und Aliquotierung bei Eintritt oder Austritt unter dem Jahr regelt der Kollektivvertrag. Das laufende Monatsnetto samt beiden Sonderzahlungen zeigt der Brutto-Netto-Rechner.