Pauschalierungsrechner 2026
Basispauschalierung vs. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Vergleich
Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer. Davon wird die Pauschale berechnet.
Die Basispauschalierung setzt höchstens € 420.000,00 Umsatz im Vorjahr voraus; der Umsatz des laufenden Jahres spielt dafür keine Rolle.
Der Satz von 6 % gilt für kaufmännische oder technische Beratung, schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit, für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer und für Vermögensverwaltung.
Diese Ausgaben bleiben neben der Pauschale abzugsfähig, ebenso die SVS-Beiträge. Alle anderen Ausgaben sind mit der Pauschale abgegolten.
Basispauschalierung (15 %)
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Basispauschalierung 2026
Bei der Basispauschalierung nach § 17 EStG werden die Betriebsausgaben mit 15 % des Nettoumsatzes angesetzt, höchstens 63.000 €. Für kaufmännische oder technische Beratung, schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit sowie wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer gelten 6 %, höchstens 25.200 €. Voraussetzung ist ein Umsatz von höchstens 420.000 € im Vorjahr und keine Buchführungspflicht. Neben der Pauschale bleiben Wareneinsatz, Löhne samt Lohnnebenkosten, Fremdlöhne, die eigenen SVS-Beiträge, das Arbeitsplatzpauschale und die Hälfte eines Öffi-Tickets abzugsfähig. Wer pauschaliert, erhält vom Gewinnfreibetrag nur den Grundfreibetrag von 15 % bis 4.950 €; die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erlaubt zusätzlich den investitionsbedingten Freibetrag, den der Vergleich hier nicht berücksichtigt. Die SVS-Beiträge sind der endgültige Jahresbeitrag nach GSVG mit Mindestbeitragsgrundlage und Unfallversicherung, die Einkommensteuer der Tarif 2026 ohne Absetzbeträge und ohne andere Einkünfte. Die Umsatzsteuer bleibt außer Betracht; die Umsatzsteuer-Pauschalierung ist eine eigene Entscheidung. Ob daneben die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer greift, prüft der Kleinunternehmerrechner; der Grundfreibetrag steht auch pauschalierten Betrieben zu, siehe Gewinnfreibetrag-Rechner.