Mindestsicherung-Rechner
Sozialhilfe 2026 nach den Richtsätzen des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes
Orientierung nach den Richtsätzen Niederösterreichs für 2026, zwölfmal jährlich. Voraussetzung sind Hauptwohnsitz in Niederösterreich, Arbeitswilligkeit und kein verwertbares Vermögen über dem Schonvermögen von € 7.379,34. Den Bescheid erlässt die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.
Richtsätze der Sozialhilfe in Niederösterreich 2026
| Person | Lebensunterhalt | Wohnen (Miete) | Wohnen (Eigentum) | Gesamt (Miete) |
|---|---|---|---|---|
| Alleinstehend oder alleinerziehend (100 %) | € 737,93 | € 491,96 | € 245,98 | € 1.229,89 |
| Je Person eines Paares (70 %) | € 516,55 | € 344,37 | € 172,19 | € 860,92 |
| Je Kind bei 1 Kind | € 307,47 | – | – | € 307,47 |
| Je Kind bei 2 Kindern | € 245,98 | – | – | € 245,98 |
| Je Kind bei 3 Kindern | € 184,48 | – | – | € 184,48 |
| Je Kind bei 4 Kindern | € 153,74 | – | – | € 153,74 |
| Je Kind bei fünf oder mehr Kindern | € 147,59 | – | – | € 147,59 |
| Alleinerzieherzuschlag 1. / 2. / 3. / ab 4. Kind | € 147,59 / € 110,69 / € 73,79 / € 36,90 | |||
| Zuschlag bei Behindertenpass | € 221,38 | |||
Warum nur Niederösterreich
Die Sozialhilfe ist Landessache. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gibt Höchstsätze vor, die Länder regeln Wohnkosten, Kindersätze, Zuschläge und Paare unterschiedlich: Wien, Vorarlberg, Tirol und Salzburg gewähren zusätzliche Wohnleistungen, Tirol stuft Paare anders ein, Wien und Burgenland führen die Leistung weiter als Mindestsicherung. Ein österreichweiter Betrag lässt sich deshalb nicht seriös angeben. Gerechnet wird hier mit den Richtsätzen des Landes Niederösterreich, in denen der Wohnbedarf bereits enthalten ist; eine alleinstehende Person in Miete erhält höchstens € 1.229,89, davon € 491,96 für das Wohnen, und nur so viel, wie die Wohnkosten tatsächlich ausmachen. Die Sätze der anderen Länder verlinkt das Sozialministerium.
Angerechnet wird das gesamte Einkommen des Haushalts, auch Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Unterhalt und Kinderbetreuungsgeld; Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Pflegegeld bleiben außer Ansatz. Einen Freibetrag gibt es nur, wenn nach mindestens einem Monat Bezug eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird: 35 % des Nettoeinkommens für höchstens zwölf Monate. Vermögen über € 7.379,34 ist vorher einzusetzen, Ansprüche gegen Dritte wie Unterhalt sind zu verfolgen. Vor der Sozialhilfe stehen meist Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, deren Höhe der Arbeitslosengeld-Rechner zeigt. Quelle der Richtsätze: Land Niederösterreich.