Kinderbetreuungsgeld-Rechner

Modellrechnung für KBG-Konto und einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

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Beim einkommensabhängigen KBG zählt das Wochengeld, beim KBG-Konto nur für das Ruhen nach der Geburt. Aus Brutto oder Netto wird das Wochengeld genähert (Durchschnittsnetto × 1,17 ÷ 30), der Tagsatz laut ÖGK ist genauer.
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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (nach Werbungskosten, ohne 13. und 14. Bezug) sowie aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft. Maßgeblich ist das letzte Kalenderjahr vor der Geburt ohne KBG-Bezug, höchstens das drittvorangegangene Jahr. Beim einkommensabhängigen KBG für die Günstigkeitsrechnung, beim KBG-Konto für die individuelle Zuverdienstgrenze.
Solange Wochengeld gebührt, ruht das Kinderbetreuungsgeld in dessen Höhe. Die Anspruchsdauer verlängert sich dadurch nicht.
Gerechnet wird der nicht übertragbare Mindestanteil des Partners: 61 Tage beim einkommensabhängigen KBG, 20 % der Gesamtdauer beim KBG-Konto (91, 114 oder 212 Tage).
Kinderbetreuungsgeld für 30 Tage
€ 2.034,94
VarianteEinkommensabhängig
Tagsatz€ 67,83
80 % des Wochengeldes (€ 84,79/Tag)€ 67,83
Eigene Bezugsdauer365 Tage
Betrag ohne Ruhenszeiten€ 24.758,42
Ruhen beim Wochengeld (56 Tage × € 67,83)− € 3.798,55
Voraussichtliche Auszahlung gesamt€ 20.959,87
Zuverdienstgrenze (einkommensabhängig, fix)€ 8.600,00/Jahr

Modellrechnung: Der Tagsatz wird vom Krankenversicherungsträger aus dem tatsächlichen Wochengeld und dem Steuerbescheid festgelegt. Für die Zeit des Wochengeldanspruchs ist angenommen, dass das Wochengeld mindestens so hoch ist wie der Tagsatz; liegt es darunter, wird nur die Differenz ausgezahlt und der Abzug fällt kleiner aus.

Kinderbetreuungsgeld 2026 im Überblick

VarianteTagsatzEin ElternteilBeide ElternMindestanteil PartnerZuverdienst pro Jahr
Einkommensabhängig80 % des Wochengeldes, max. € 80,12365 Tage426 Tage61 Tage€ 8.600
KBG-Konto 365 Tage€ 41,14365 Tage456 Tage91 Tage60 % der Letzteinkünfte, mind. € 18.000
KBG-Konto 456 Tage€ 32,93456 Tage570 Tage114 Tage60 % der Letzteinkünfte, mind. € 18.000
KBG-Konto 851 Tage€ 17,65851 Tage1063 Tage212 Tage60 % der Letzteinkünfte, mind. € 18.000

So wird das Kinderbetreuungsgeld festgelegt

Das einkommensabhängige KBG beträgt 80 % des Wochengeldes, für Väter, Beamtinnen und Beamte 80 % eines fiktiv berechneten Wochengeldes. Danach prüft der Krankenversicherungsträger, ob der Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt mehr ergibt: (maßgebliche Einkünfte × 0,62 + 4.000) ÷ 365. Der Tagsatz kann dadurch nur steigen, höchstens auf € 80,12. Voraussetzung sind 182 Kalendertage durchgehende kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit unmittelbar vor der Geburt ohne Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung; Unterbrechungen bis 14 Tage schaden nicht. Wer die Voraussetzung nicht erfüllt oder rechnerisch unter € 41,14 liegt, erhält auf Antrag die Sonderleistung von € 41,14 pro Tag. Ein Elternteil bezieht höchstens 365 Tage, beide zusammen bis 426 Tage, jedem sind 61 Tage vorbehalten. Der Zuverdienst ist auf € 8.600 im Kalenderjahr begrenzt.

Beim KBG-Konto ist der Gesamtbetrag für einen Elternteil fix (rund € 15.016), je länger der Bezug, desto niedriger der Tagsatz. 20 % der gewählten Gesamtdauer sind dem zweiten Elternteil vorbehalten und verfallen ohne dessen Bezug. Die Zuverdienstgrenze beträgt 60 % der um 30 % erhöhten Einkünfte des relevanten Kalenderjahres laut Steuerbescheid ohne 13. und 14. Bezug, mindestens € 18.000. Während des Wochengeldanspruchs nach der Geburt ruht das KBG in Höhe des Wochengeldes, der Bezug beginnt also erst danach und wird nicht verlängert. Die Anspruchsdauer kann beim KBG-Konto einmal pro Kind geändert werden, beim einkommensabhängigen KBG nicht. Wie hoch das Wochengeld selbst ausfällt, zeigt der Wochengeldrechner; die Beträge gelten laut Bundeskanzleramt für Geburten im Jahr 2026. Wer danach mit weniger Stunden in den Beruf zurückkehrt, rechnet das Gehalt im Elternteilzeit-Rechner nach.