Stipendienrechner
Studienbeihilfe 2026/27 nach dem Studienförderungsgesetz
Eigene Kinder
Geschwister, für die die Eltern unterhaltspflichtig sind
Rechenweg nach § 27 bzw. § 32 StudFG: Jahresbetrag minus Verminderungen, durch zwölf geteilt und auf ganze Euro gerundet. Voraussetzung sind außerdem ein günstiger Studienerfolg, die Einhaltung der Anspruchsdauer und die Altersgrenze; den Bescheid erlässt die Studienbeihilfenbehörde.
Beträge der Studienbeihilfe 2026/27
| Bestandteil | Monatlich | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundbetrag | € 451 | Alle Studierenden mit Elterneinkommen |
| Erhöhung | € 336 | Auswärtig, ab 24 Jahren, Vollwaise, eigenes Kind oder verheiratet (nur einmal) |
| Weitere Erhöhung | € 324 | Ab vollendetem 24. Lebensjahr |
| Zusätzliche Erhöhung | € 40 | Ab vollendetem 27. Lebensjahr |
| Erhöhung je Kind | € 161 | Gesetzliche Pflicht zur Pflege und Erziehung |
| Erhöhung bei Behinderung | € 240 / € 630 | GdB ab 50 % mit Zusatzeintragung bzw. ab 70 % |
| Nach Selbsterhalt | € 1.111 / € 1.151 | Unter bzw. ab 27 Jahren, mindestens 48 Monate Selbsterhalt mit € 11.000 pro Jahr |
| Zuverdienstgrenze | € 17.677 pro Jahr | Kalenderjahr 2026, bei kürzerem Bezug anteilig |
So rechnet die Studienbeihilfenbehörde
Vom Einkommen der Eltern im Sinne des StudFG werden zuerst die Freibeträge für unselbständige Arbeit und die Absetzbeträge für alle weiteren Personen abgezogen, für die die Eltern Unterhalt leisten. Von der so ermittelten Bemessungsgrundlage gelten bis € 12.200 null Prozent als zumutbare Unterhaltsleistung, für die nächsten € 6.400 zehn Prozent, für die nächsten € 7.900 fünfzehn Prozent, für die nächsten € 19.500 zwanzig Prozent und darüber 25 Prozent. Beispiel der Behörde für 2026/27: Bei € 34.700 Elterneinkommen, einem erwerbstätigen Elternteil und einem auswärtig studierenden Geschwister beträgt die Bemessungsgrundlage € 21.140, die zumutbare Unterhaltsleistung € 1.021 und die Beihilfe einer auswärtig Studierenden unter 24 Jahren € 702 pro Monat. Bei der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt zählt das Elterneinkommen gar nicht, dafür 30 % der € 8.400 übersteigenden Bemessungsgrundlage des Ehepartners.
Nicht abgebildet sind Förderungen mit Rechtsanspruch für denselben Zeitraum, Unterhalt geschiedener Ehepartner, getrennt berechnete Bemessungsgrundlagen getrennt lebender Eltern und weitere unterhaltsberechtigte Personen mit € 5.700 Absetzbetrag. Den verbindlichen Anspruch samt Studienerfolg, Anspruchsdauer und Altersgrenze prüft die Studienbeihilfenbehörde; die Beträge stammen aus der Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026 und gelten ab September 2026. Die Familienbeihilfe läuft während des Studiums in der Regel bis zum 24. Geburtstag weiter, ihre Höhe zeigt der Familienbeihilfe-Rechner.