Angestellt + Selbstständig Rechner

Berechnen Sie Ihre Abgaben bei kombiniertem Einkommen

€
€
€ 1.000€ 50.000
Art der Selbstständigkeit
SVS-Pflicht
Gewerbe, Neue Selbstständige, keine
Steuer-Nachzahlung
€ 2.969
€ 3.221/M
Abgabenübersicht
Brutto Anstellung/J.€ 42.000
Gewinn Selbstst.€ 15.000
SV Anstellung− € 7.529
SVS Selbstständig− € 4.180
Einkommensteuer− € 6.637
Jahresnetto€ 38.654
€
Aus Anstellung (14×)
€
Aus Selbstständigkeit, vor SVS-Beiträgen

Jahreswerte nach Veranlagung, für Angestellte mit 14 Bezügen, ohne Kinder und Pendlerpauschale. Neben dem Gehalt bleiben andere Einkünfte bis 730 € im Jahr steuerfrei, bis 1.460 € wird der Freibetrag eingeschliffen.

Steuer-Nachzahlung
€ 2.969,31

Einkommen

Jahresgehalt (14×)€ 42.000,00
Gewinn Selbstständigkeit€ 15.000,00
Gesamteinkommen€ 57.000,00

Abgaben

SV Anstellung− € 7.529,40
SVS Selbstständigkeit (KV, PV und Vorsorge auf die Differenz zur Höchstbeitragsgrundlage, plus Unfallversicherung)- € 4.179,90
Einkommensteuer gesamt− € 6.636,50
Grenzsteuersatz40%
Jahresnetto€ 38.654,20

Steuernachzahlung einplanen

Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer nur für das Gehalt ein, das ist auch richtig so. Die Nachzahlung entsteht, weil Gehalt und Gewinn in der Veranlagung gemeinsam besteuert werden und der Gewinn deshalb zum Grenzsteuersatz des Gesamteinkommens fällt. Liegen die anderen Einkünfte über 730 € im Jahr, ist eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1 mit Beilage E 1a) abzugeben, die Arbeitnehmerveranlagung reicht dann nicht. Bei der SVS gilt die gemeinsame Höchstbeitragsgrundlage von 97.020 €: Was die Anstellung davon schon ausschöpft, bleibt für Kranken- und Pensionsversicherung aus der Selbstständigkeit beitragsfrei, die Unfallversicherung von 155,40 € im Jahr fällt bei Pflichtversicherung immer an. Rücklagen für Nachzahlung und SVS-Nachbemessung einplanen. Die SVS-Beiträge auf den Gewinn ermittelt der SVS-Beitragsrechner; für einen angestellten Nebenjob statt eines Gewerbes gilt der Zuverdienstrechner.