Sachbezugsrechner 2026
Berechnen Sie den steuerlichen Wert von Dienstwagen, Wohnung und anderen Sachbezügen
PKW-Sachbezug 2026
| Fahrzeug | Sachbezug | Maximum |
|---|---|---|
| Elektrofahrzeug (0 g CO₂) | 0% | € 0 |
| CO₂ bis zur Grenze des Erstzulassungsjahres (2025 und 2026: 126 g/km) | 1,5% | € 720/Monat |
| CO₂ über der Grenze | 2% | € 960/Monat |
| Privatfahrten höchstens 500 km/Monat | 0,75% bzw. 1% | € 360 bzw. € 480/Monat |
Dienstwagen und Dienstwohnung
Beim Dienstwagen zählt der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung samt Sonderausstattung, höchstens 48.000 €; bei einem Gebrauchtwagen ist das der damalige Neupreis, nicht der Kaufpreis. Maßgeblich ist der CO₂-Wert nach WLTP, bei Erstzulassung vor April 2020 nach NEFZ, jeweils mit der Grenze des Zulassungsjahres.
Bei der Dienstwohnung gilt 2026 der Richtwert des Bundeslands, von € 6,09/m² im Burgenland bis € 10,25/m² in Vorarlberg. Hat der Arbeitgeber die Wohnung angemietet, werden 75 % seiner Miete angesetzt, wenn sie um mehr als die Hälfte unter oder mehr als das Doppelte über dem Richtwert liegen. Heizkosten des Arbeitgebers kommen mit dem tatsächlichen Betrag dazu, die Pauschale von € 0,58/m² nur, wenn er nicht ermittelbar ist. Abschläge: 30 % unter Normwohnungsstandard, 25 % bei selbst getragenen Betriebskosten. Eine arbeitsplatznahe Unterkunft, die nicht der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist, bleibt bis 35 m² sachbezugsfrei, über 35 bis 45 m² gilt bei höchstens zwölf Monaten Überlassung ein Abschlag von 35 %. Eine selbst bezahlte Miete wird abgezogen (§ 2 Sachbezugswerteverordnung). Der Sachbezug erhöht die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherung und Lohnsteuer; das Netto mit Sachbezug zeigt der Brutto-Netto-Rechner.