Sachbezugsrechner 2026

Berechnen Sie den steuerlichen Wert von Dienstwagen, Wohnung und anderen Sachbezügen

€
€ 15.000€ 80.000
Fahrzeug und Gehalt
Antrieb
CO₂-Wert
WLTP, vor April 2020 NEFZ
g/km
Erstzulassung
Privatfahrten
im Jahresschnitt pro Monat
Bruttogehalt
pro Monat, für die Mehrbelastung
€
Sachbezug pro Monat
€ 600
−€ 287 netto
Berechnungsdetails
Berechnung1,50 %, max. € 720 (Grenze 126 g/km)
Sachbezug/Monat€ 600
Sachbezug/Jahr€ 7.200
Weniger netto/Monat−€ 287
€
€
g/km
Sachbezug pro Monat
€ 600,00
Berechnung1,50 %, max. € 720 (Grenze 126 g/km)
Sachbezug/Jahr€ 7.200,00
Mehr Lohnsteuer+ € 178,47/Monat
Mehr SV-Beitrag+ € 108,42/Monat
Weniger netto− € 286,89/Monat

PKW-Sachbezug 2026

FahrzeugSachbezugMaximum
Elektrofahrzeug (0 g CO₂)0%€ 0
CO₂ bis zur Grenze des Erstzulassungsjahres (2025 und 2026: 126 g/km)1,5%€ 720/Monat
CO₂ über der Grenze2%€ 960/Monat
Privatfahrten höchstens 500 km/Monat0,75% bzw. 1%€ 360 bzw. € 480/Monat

Dienstwagen und Dienstwohnung

Beim Dienstwagen zählt der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung samt Sonderausstattung, höchstens 48.000 €; bei einem Gebrauchtwagen ist das der damalige Neupreis, nicht der Kaufpreis. Maßgeblich ist der CO₂-Wert nach WLTP, bei Erstzulassung vor April 2020 nach NEFZ, jeweils mit der Grenze des Zulassungsjahres.

Bei der Dienstwohnung gilt 2026 der Richtwert des Bundeslands, von € 6,09/m² im Burgenland bis € 10,25/m² in Vorarlberg. Hat der Arbeitgeber die Wohnung angemietet, werden 75 % seiner Miete angesetzt, wenn sie um mehr als die Hälfte unter oder mehr als das Doppelte über dem Richtwert liegen. Heizkosten des Arbeitgebers kommen mit dem tatsächlichen Betrag dazu, die Pauschale von € 0,58/m² nur, wenn er nicht ermittelbar ist. Abschläge: 30 % unter Normwohnungsstandard, 25 % bei selbst getragenen Betriebskosten. Eine arbeitsplatznahe Unterkunft, die nicht der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist, bleibt bis 35 m² sachbezugsfrei, über 35 bis 45 m² gilt bei höchstens zwölf Monaten Überlassung ein Abschlag von 35 %. Eine selbst bezahlte Miete wird abgezogen (§ 2 Sachbezugswerteverordnung). Der Sachbezug erhöht die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherung und Lohnsteuer; das Netto mit Sachbezug zeigt der Brutto-Netto-Rechner.