Frühpensions-Rechner
Abschläge bei Korridorpension berechnen
Geprüft sind nur Alter und Versicherungsmonate. Am Stichtag darf keine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit bestehen.
Geprüft sind nur Alter und Versicherungsmonate. Für die Korridorpension darf am Stichtag außerdem keine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit bestehen; ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € (2026) ist erlaubt. Für Frauen kommt sie wegen des niedrigeren Regelpensionsalters erst ab 2030 in Betracht.
Korridorpension
Wer vor 1964 geboren ist, kann die Korridorpension mit 62 Jahren und 480 Versicherungsmonaten antreten. Für jedes Geburtsquartal ab 1964 steigt das Mindestalter um 2 Monate bis auf 63 Jahre, die nötigen Versicherungsmonate steigen ebenso bis auf 504. Wer die Altersteilzeit schon vor dem 16. Juni 2025 begonnen hat oder zu diesem Zeitpunkt Überbrückungsgeld nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz bezog, bleibt bei 62 Jahren und 480 Monaten. Der Abschlag beträgt 0,425 % für jeden Monat vor dem Regelpensionsalter, bei drei Jahren also 15,3 %, und gilt lebenslang. Die Pension vor Abschlägen steht im Pensionskonto. Die Pensionshöhe vor den Abschlägen schätzt der Pensionsrechner, den Weg in den Jahren davor der Altersteilzeit-Rechner.