Frühpensions-Rechner

Abschläge bei Korridorpension berechnen

€
€ 1.200€ 4.000
Jahre
Geburtsdatum und Versicherungsmonate
Geburtsjahr
Geboren im
Versicherungsmonate
bis zum Antritt
Schutzbestimmung
Altersteilzeit vor 16.6.2025 begonnen oder Überbrückungsgeld (BUAG)
Pension nach Abschlag
€ 1.882
−14,45%
Abschlagsberechnung
Regelpensionsalter65 Jahre
Monate früher34
Abschlag (0,425 %/Monat)−14,45%
Verlust/Monat−€ 318
Korridor mindestens62 Jahre und 2 Monate, 482 Monate
KorridorpensionAlters- und Versicherungsgrenzen erfüllt

Geprüft sind nur Alter und Versicherungsmonate. Am Stichtag darf keine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit bestehen.

€
Monatsbetrag, wie ihn das Pensionskonto für den Antrittszeitpunkt ausweist (Gesamtgutschrift geteilt durch 14)
Jahren
Korridorpension: mindestens 62 Jahre und 2 Monate alt, 482 Versicherungsmonate
Korridorpension
Alters- und Versicherungsgrenzen erfüllt
Pension ohne Abschlag€ 2.200,00
Regelpensionsalter65 Jahre
Monate vor Regelalter34
Abschlag (0,425 %/Monat)−14,45%
Pension nach Abschlag€ 1.882,10
Monatlicher Verlust−€ 317,90

Geprüft sind nur Alter und Versicherungsmonate. Für die Korridorpension darf am Stichtag außerdem keine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit bestehen; ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € (2026) ist erlaubt. Für Frauen kommt sie wegen des niedrigeren Regelpensionsalters erst ab 2030 in Betracht.

Korridorpension

Wer vor 1964 geboren ist, kann die Korridorpension mit 62 Jahren und 480 Versicherungsmonaten antreten. Für jedes Geburtsquartal ab 1964 steigt das Mindestalter um 2 Monate bis auf 63 Jahre, die nötigen Versicherungsmonate steigen ebenso bis auf 504. Wer die Altersteilzeit schon vor dem 16. Juni 2025 begonnen hat oder zu diesem Zeitpunkt Überbrückungsgeld nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz bezog, bleibt bei 62 Jahren und 480 Monaten. Der Abschlag beträgt 0,425 % für jeden Monat vor dem Regelpensionsalter, bei drei Jahren also 15,3 %, und gilt lebenslang. Die Pension vor Abschlägen steht im Pensionskonto. Die Pensionshöhe vor den Abschlägen schätzt der Pensionsrechner, den Weg in den Jahren davor der Altersteilzeit-Rechner.