Frühpensions-Rechner
Abschläge bei Korridorpension berechnen
Korridorpension
Die Korridorpension ermöglicht einen vorzeitigen Pensionsantritt. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt: Mindestalter 63, mindestens 504 Versicherungsmonate (42 Jahre). Für ältere Jahrgänge: Mindestalter 62, mindestens 480 Monate (40 Jahre). Der Abschlag beträgt 4,2% pro Jahr vor dem Regelpensionsalter, maximal 12,6%. Der Abschlag gilt lebenslang!