Pensionsrechner
Schätzen Sie Ihre staatliche Pension
Steht im Pensionskonto als „Gesamtgutschrift". Ist ein Betrag eingetragen, ersetzt er die Hochrechnung der bisherigen Jahre mit dem heutigen Gehalt.
Annahmen der Schätzung
Jedes Versicherungsjahr bringt eine Gutschrift von 1,78 % der Jahresbeitragsgrundlage, höchstens der Höchstbeitragsgrundlage von 97.020 € (2026). Das heutige Bruttogehalt gilt dabei für alle bisherigen und künftigen Jahre, eine Aufwertung oder Gehaltsentwicklung ist nicht enthalten. Wer die Gesamtgutschrift aus dem eigenen Pensionskonto einträgt, ersetzt die Rückrechnung der bisherigen Jahre durch den tatsächlichen Stand. Die Jahrespension wird auf 14 Zahlungen verteilt.
Das Regelpensionsalter ergibt sich aus dem Geburtsdatum: Männer 65, Frauen in Halbjahresschritten von 60 Jahren 6 Monaten (geboren ab 1.1.1964) bis 65 Jahre (geboren ab 1.7.1968). Netto sind 6 % Krankenversicherungsbeitrag und die Lohnsteuer 2026 mit Pensionistenabsetzbetrag abgezogen, gezeigt ist die laufende Monatsabrechnung ohne Sonderzahlungen. Die Mindestversicherungszeit von 180 Monaten, davon 84 aus Erwerbstätigkeit, wird gegen die Summe der Versicherungsjahre geprüft; Kindererziehungszeiten und Ausgleichszulage bleiben unberücksichtigt. Den verbindlichen Kontostand zeigt das Pensionskonto. Das Netto aus der Bruttopension zeigt der Pensionsrechner brutto netto, der Abstand zum gewünschten Einkommen der Pensionslücke-Rechner.