NoVA-Rechner
Normverbrauchsabgabe für Pkw nach der Rechtslage 2026 berechnen
Kombinierter WLTP-Wert laut Zulassungsschein. Bei Plug-in-Hybriden zählt der gewichtet kombinierte WLTP-Wert.
NoVA-Berechnung 2026
Die NoVA berechnet sich nach der Formel: (CO₂ - 91) ÷ 5 = Prozentsatz vom Nettopreis, kaufmännisch auf volle Prozent gerundet. Davon wird ein Abzugsbetrag von 350€ abgezogen. Ab 155 g/km CO₂ kommt ein Malusbetrag von 80€ pro zusätzlichem Gramm hinzu. Elektrofahrzeuge (0 g/km) sind befreit. Die Umsatzsteuer fällt nur auf den Nettopreis an, nicht auf die NoVA.
Gerechnet ist der Standardfall: ein Pkw der Klasse M1, dessen NoVA 2026 entsteht. Bei gebrauchten Fahrzeugen aus dem EU- oder EWR-Raum kann die Rechtslage zum Zeitpunkt der ersten Zulassung maßgeblich sein, Abzugsposten und Malus werden dann nur anteilig berücksichtigt. Motorräder folgen einem eigenen Tarif mit (CO₂ − 51) ÷ 4, höchstens 30 %, und 20 € je Gramm über 150 g/km. Für diese Fälle gibt der BMF-Überblick zum NoVA-Steuersatz die Regeln vor. Nach der Zulassung fällt jährlich die motorbezogene Versicherungssteuer an, siehe KFZ-Steuer-Rechner.
NoVA-Beispiele 2026
| CO₂-Ausstoß | NoVA-Satz | NoVA bei 30.000€ netto |
|---|---|---|
| 100 g/km | 2% | € 250,00 |
| 120 g/km | 6% | € 1.450,00 |
| 140 g/km | 10% | € 2.650,00 |
| 160 g/km | 14% | € 4.250,00 |
| 180 g/km | 18% | € 7.050,00 |
| 200 g/km | 22% | € 9.850,00 |
* Beispiele für Benzin-Fahrzeuge inkl. Abzugsbetrag und ggf. Malusbetrag