Urlaubsersatzleistung-Rechner

Berechnen Sie die Auszahlung für nicht konsumierte Urlaubstage

€
€ 1.000€ 10.000
Tage
1 Tag30 Tage

Nach Aliquotierung: im laufenden Urlaubsjahr nur der anteilige Anspruch abzüglich verbrauchter Tage, Resturlaub aus Vorjahren zur Gänze.

Arbeitstage & Sonderzahlungen
Arbeitstage/Woche
Sonderzahlungen heuer
Schon erhaltenes Urlaubs-/Weihnachtsgeld, brutto
€
Urlaubsersatzleistung brutto
€ 1.856
~€ 1.028 netto
Berechnungsdetails
Tagesentgelt (Basis)€ 159,09
Inkl. Sonderzahlungen€ 185,61
10 Tage × Entgelt€ 1.856,06
Sozialversicherung- € 324,92
Lohnsteuer- € 503,21
Netto ca.€ 1.028
€
Tage

Im laufenden Urlaubsjahr nur der anteilige Anspruch abzüglich verbrauchter Tage, unverjährter Resturlaub aus Vorjahren zur Gänze.

€

Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das im Austrittsjahr schon ausbezahlt wurde. Davon hängt ab, ob für den Sonderzahlungsanteil noch Freibetrag und Freigrenze offen sind. Gerechnet für Austritt am Monatsende mit vollem letzten Gehalt, Werte 2026, ohne Kinder und Pendlerpauschale.

Urlaubsersatzleistung brutto
€ 1.856,06
Tagesentgelt (Basis)€ 159,09
Inkl. anteilige SZ (×14/12)€ 185,61
10 Urlaubstage × Entgelt€ 1.856,06
davon laufender Anteil (12/14) / Sonderzahlungsanteil (2/14)€ 1.590,91 / € 265,15
Sozialversicherung (Verlängerung um 14 Kalendertage)- € 324,92
Lohnsteuer laufender Anteil (Auszahlungsmonat)- € 503,21
Lohnsteuer Sonderzahlungsanteil (§ 67 Abs. 1)- € 0,00
Auszahlung netto ca.€ 1.027,93

Urlaubsersatzleistung

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird nicht konsumierter Urlaub als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Sie umfasst das Entgelt, das während des Urlaubs angefallen wäre, samt anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sozialversicherungsrechtlich verlängert sie die Pflichtversicherung um die abgegoltenen Tage plus die freien Tage jeder vollen Arbeitswoche; die Beiträge richten sich nach diesem Zeitraum und der täglichen Höchstbeitragsgrundlage von € 231,00. Lohnsteuerlich zählt der laufende Anteil zum Gehalt des Auszahlungsmonats, der Sonderzahlungsanteil ist ein sonstiger Bezug: Bis € 2.615,00 Sonderzahlungen im Jahr bleibt er steuerfrei, danach gilt der Freibetrag von € 620,00 und erst darüber 6 %, soweit das heurige Urlaubs- und Weihnachtsgeld diese Grenzen nicht schon verbraucht hat. Was bei der Beendigung sonst noch zusteht, zeigt der Abfertigungsrechner, die Zeit danach der Arbeitslosengeld-Rechner.