Überstundenrechner 2026

Überstunden mit 50 % oder 100 % Zuschlag: Brutto, steuerfreier Anteil und was netto davon bleibt.

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Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulagen, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie Feiertagsarbeitsentgelt. Sie verbrauchen den gemeinsamen Freibetrag von 400 € (§ 68 Abs. 1) mit.

Überstundenvergütung brutto
€ 269,94
Stundenlohn (Teiler 166,71)€ 18,00
Je Überstunde mit 50 % Zuschlag€ 26,99
Zuschläge gesamt€ 89,98
Davon lohnsteuerfrei (§ 68 EStG)€ 89,98
Sozialversicherung auf die Überstunden€ -48,78
Lohnsteuer auf die Überstunden€ -39,35
Netto aus den Überstunden€ 181,81
Netto je Überstunde€ 18,18
Monatsnetto ohne / mit Überstunden€ 2.174,08 / € 2.355,89

Steuerfreie Zuschläge nach § 68 EStG

Lohnsteuerfrei ist nur der Zuschlag, nie der Grundlohn der Stunde. Bei 50 % Zuschlag gilt im Kalenderjahr 2026 die erhöhte Grenze: Zuschläge für die ersten 15 Überstunden im Monat, höchstens 170 € (§ 68 Abs. 2). Ab 2027 gilt wieder das Dauerrecht mit 10 Überstunden und 120 €. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit fallen in den gemeinsamen Freibetrag von 400 € im Monat (§ 68 Abs. 1), den sich auch Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie das Feiertagsarbeitsentgelt teilen: Wer solche Zulagen bezieht, hat davon entsprechend weniger frei. Als Nachtarbeit zählt steuerlich nur ein zusammenhängender Block von mindestens drei Stunden zwischen 19 und 7 Uhr, der aus betrieblichen Gründen nötig ist - ein bloß so bezeichneter Zuschlag reicht nicht. Liegt die Normalarbeitszeit überwiegend in dieser Zeit, steigt der Freibetrag um die Hälfte auf 600 € (§ 68 Abs. 6).

Sozialversicherung fällt auf die gesamte Überstundenvergütung an, auch auf den steuerfreien Zuschlag. Das Netto ist der Unterschied zum Monat ohne Überstunden, gerechnet für Angestellte mit Werten 2026, ohne Kinder und Pendlerpauschale. Höhe des Zuschlags und Überstundenteiler regelt der Kollektivvertrag; ohne Teiler gilt Wochenstunden × 4,33. Wie sich der Stundenlohn sonst ergibt, zeigt der Stundenlohn-Rechner.