Kleinunternehmerrechner 2026
Prüfen Sie Ihre Kleinunternehmerregelung und was die Umsatzsteuerbefreiung bringt
Kleinunternehmer: Umsatz innerhalb der Grenze.
Einnahmen, wie sie als Kleinunternehmer ohne gesondert verrechnete Umsatzsteuer eingehen. Lag der Vorjahresumsatz über € 55.000,00, gibt es heuer keine Befreiung, auch bei niedrigerem aktuellen Umsatz.
Bei gleichen Endpreisen, typisch für Privatkunden, stecken 20/120 des Umsatzes als Umsatzsteuer im Preis. Bei Geschäftskunden mit Vorsteuerabzug wird die Umsatzsteuer meist aufgeschlagen; dann bringt die Befreiung keinen Preisvorteil, es fehlt nur der Vorsteuerabzug.
Kleinunternehmer: Umsatz innerhalb der Grenze.
USt-Vergleich mit Regelbesteuerung
Kleinunternehmerregelung 2026
Bis € 55.000,00 Umsatz im Jahr sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, wenn auch der Vorjahresumsatz diese Grenze nicht überschritten hat. Wird die Grenze im laufenden Jahr um höchstens 10 % überschritten, also bis € 60.500,00, bleibt die Befreiung bis Jahresende bestehen und fällt erst im Folgejahr weg. Bei mehr als 10 % entfällt sie sofort ab dem Umsatz, mit dem die Toleranzgrenze überschritten wird; die vorherigen Umsätze des Jahres bleiben befreit. Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Diese Umsatzsteuergrenze ist nicht dieselbe wie die Kleinunternehmer-Ausnahme bei der SVS.
Zahlt ein Kunde zu spät, stehen Ihnen Verzugszinsen zu: zwischen Unternehmen 10,73 % pro Jahr (Stand 2026) plus 40 € Betreibungskostenpauschale. Berechnen mit dem Verzugszinsen-Rechner. Die Umsatzsteuer einzelner Beträge rechnet der MwSt-Rechner, die Betriebsausgaben pauschal der Pauschalierungsrechner.