Unterhaltsrechner
Orientierungswert für den Kindesunterhalt nach der Prozentsatzmethode
Orientierungswert nach der Prozentsatzmethode der Rechtsprechung. Die Unterhaltshöhe legt im Streitfall das Bezirksgericht nach den Umständen des Einzelfalls fest.
Regelbedarfssätze und Prozentsätze 2026
| Alter des Kindes | Regelbedarf pro Monat | Prozentsatz vom Netto | Luxusgrenze (Richtwert) |
|---|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | € 360,00 | 16 % | € 720,00 |
| 6 bis 9 Jahre | € 460,00 | 18 % | € 920,00 |
| 10 bis 14 Jahre | € 560,00 | 20 % | € 1.400,00 |
| 15 bis 19 Jahre | € 700,00 | 22 % | € 1.750,00 |
| ab 20 Jahre | € 800,00 | 22 % | € 2.000,00 |
Was die Prozentsatzmethode nicht abbildet
Der Regelbedarf ist kein Mindestunterhalt, sondern ein Vergleichswert für den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes. Nicht in der Rechnung enthalten sind eigenes regelmäßiges Einkommen des Kindes (Familienbeihilfe, Schüler- und Studienbeihilfe sowie Ferialjobs zählen nicht), Sonderbedarf etwa für Zahnspange oder Spitalskosten, der anteilig zusätzlich zu tragen ist, und eine Betreuung durch den zahlenden Elternteil deutlich über das übliche Kontaktrecht hinaus: Als Richtwert mindert jeder weitere wöchentliche Betreuungstag den Unterhalt um etwa 10 %. Bei niedrigem Einkommen gibt es keine gesetzliche Belastungsgrenze, der Unterhalt kann das pfändungsfreie Existenzminimum unterschreiten; wer eine zumutbare Erwerbstätigkeit ausschlägt, wird mit dem erzielbaren Einkommen gerechnet (Anspannungsgrundsatz). Kommt es zur Unterhaltsexekution, bleiben dem Unterhaltspflichtigen nur 75 % des sonst geschützten Existenzminimums, den Betrag liefert der Pfändungsrechner. Grundlage der Prozentsätze ist die Übersicht des Justizministeriums auf oesterreich.gv.at. Grundlage ist das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, das der Brutto-Netto-Rechner aus dem Bruttogehalt ermittelt.