Witwenpension-Rechner

Berechnen Sie die Hinterbliebenenpension

€
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Aktuelles Einkommen und Ehedauer
Aktuelles eigenes Einkommen
Pension, Erwerbseinkommen, brutto monatlich
Ehedauer
Witwenpension brutto
€ 1.217
55% der Pension
Gesamteinkommen brutto
Basisprozentsatz50,9 %
Aktuelles eigenes Einkommen€ 1.400
+ Witwenpension€ 1.217
darin Erhöhung bis 2.616,70 €€ 97
Gesamt brutto€ 2.617
€

Pension, auf die die verstorbene Person Anspruch hatte oder gehabt hätte. Für den Basisprozentsatz zählt ihr Einkommen der letzten zwei Kalenderjahre vor dem Tod.

€

Brutto pro Monat, bestimmt den Basisprozentsatz.

€

Brutto pro Monat: eigene Pension, Erwerbseinkommen, Kranken- oder Arbeitslosengeld. Bestimmt Erhöhung und Kürzung.

Jahre
Witwenpension brutto pro Monat
€ 1.216,70
Pension der verstorbenen Person€ 2.200,00
Basisprozentsatz (letzte 2 Kalenderjahre)50,9 %
Erhöhung bis zum Grenzbetrag 2.616,70 €+ € 96,70
Prozentsatz nach Erhöhung55,3 %
Aktuelles eigenes Einkommen€ 1.400,00
+ Witwenpension+ € 1.216,70
Gesamteinkommen brutto€ 2.616,70

Witwenpension in Österreich

Die Witwen- oder Witwerpension beträgt zwischen 0 und 60 % der Pension, auf die die verstorbene Person Anspruch hatte oder gehabt hätte. Der Basisprozentsatz folgt der Formel 70 minus 30 mal dem Verhältnis der beiden Einkommen in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Tod: Bei gleichem Einkommen sind es 40 %, war das Einkommen der verstorbenen Person mindestens dreimal so hoch, 60 %. Liegen aktuelles eigenes Einkommen und Witwenpension zusammen unter 2.616,70 € (2026), wird der Prozentsatz bis zu diesem Betrag angehoben, höchstens auf 60 %. Übersteigt die Summe 8.460 € im Monat, wird die Witwenpension um den Überschreitungsbetrag gekürzt, bis auf null. Als eigenes Einkommen zählen neben der Pension auch Erwerbseinkommen, Kranken-, Arbeitslosen- und Rehabilitationsgeld. Alle Beträge sind brutto, die Witwenpension ist lohnsteuerpflichtig.

Eine kurze Ehe kürzt die Pension nicht, sie kann aber zu einer Befristung auf 30 Monate führen, etwa wenn die Ehe unter 10 Jahre dauerte, der hinterbliebene Partner jünger als 35 war und kein Kind aus der Ehe stammt. Liegt das Gesamteinkommen unter dem Richtsatz der Ausgleichszulage von 1.308,39 € (2026), kann eine Ausgleichszulage zustehen; das setzt den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich voraus und berücksichtigt alle Einkünfte sowie Unterhaltsansprüche, deshalb wird sie hier nicht hinzugerechnet. Die Eigenpension, die daneben bezogen wird, schätzt der Pensionsrechner; was von der Summe netto bleibt, der Pensionsrechner brutto netto.