Kirchenbeitrags-Rechner Österreich 2026

Berechne deinen Kirchenbeitrag aus dem Jahreseinkommen - mit den Absetzbeträgen für Kinder und Alleinverdiener und der Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug.

€ 10.000 € 150.000
Konfession, Einkommensart & Familie
Konfession
bestimmt den Satz
Eingabe
Art des Betrags
Kinder
mit Familienbeihilfe
Alleinverdiener
oder Alleinerzieher
Kirchenbeitrag pro Jahr
€ 0,00
€ 0,00 / Monat
Berechnungsdetails
Beitragsgrundlage € 0,00
Beitrag vor Ermäßigung € 0,00
Absetzbeträge € 0,00
Steuerersparnis € 0,00
Beim Bruttogehalt werden Sozialversicherung und Werbungskostenpauschale abgezogen, das 13. und 14. bleibt außer Ansatz.
Kirchenbeitrag pro Jahr
€ 0,00
Kirchenbeitrag pro Monat
€ 0,00
Beitragsgrundlage € 0,00
Beitrag vor Absetzbeträgen (1,1 %) € 0,00
Allgemeiner Absetzbetrag - € 0,00
Als Sonderausgabe absetzbar € 0,00
Steuerersparnis beim Grenzsteuersatz € 0,00
Beitrag nach Steuerersparnis € 0,00

Hinweis

Stand 2026: Die katholische Kirche hebt 1,1 % der Beitragsgrundlage ein, abzüglich eines allgemeinen Absetzbetrages von 61 €. Dazu kommen 44 € für Alleinverdiener und Alleinerzieher sowie 23 €, 45 € und 82 € für ein, zwei oder drei Kinder, je weiteres Kind 37 €. Der Mindestbeitrag liegt bei 35 € jährlich für Lohnsteuerpflichtige und bei 133,50 € für Einkommensteuerpflichtige (Erzdiözese Wien: 126 €). Die evangelische Kirche rechnet nach der Kirchenbeitragsverordnung 2016 mit 1 %, einem allgemeinen Absetzbetrag von 44 €, 15 € für Alleinverdiener und 22 € je Kind, dazu kommt die Gemeindeumlage der Pfarrgemeinde von bis zu 25 %. Beitragsgrundlage ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des Vorjahres, das 13. und 14. Gehalt bleibt außer Ansatz. Die Absetzbeträge und Mindestbeiträge legt jede Diözese jährlich in einem eigenen Anhang zur Kirchenbeitragsordnung fest, geringe Abweichungen sind möglich. Als Sonderausgabe wirken höchstens 600 € pro Person und Jahr, die Ersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.