SVS-Beitragsrechner 2026
Berechne deine Sozialversicherungsbeiträge als Selbstständiger bei der SVS.
Gewinn vor Steuern und vor Abzug der SV-Beiträge. Die im Jahr vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge werden zur Beitragsgrundlage hinzugerechnet.
In den ersten drei Jahren werden die Beiträge vorläufig von der Mindestbeitragsgrundlage vorgeschrieben und nach dem Steuerbescheid nachbemessen; die Krankenversicherung bleibt in den ersten beiden Kalenderjahren endgültig beim Mindestbeitrag.
Hinweis
Werte 2026 für Gewerbetreibende und Neue Selbstständige nach dem GSVG: Krankenversicherung 6,8 %, Pensionsversicherung 18,5 %, Selbständigenvorsorge 1,53 %, Unfallversicherung fix 12,95 € im Monat. Beitragsgrundlage sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid zuzüglich der im selben Jahr vorgeschriebenen Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge, mindestens € 6.613,20 und höchstens € 97.020,00 im Jahr. Bis der Bescheid vorliegt, schreibt die SVS vorläufige Beiträge vor, in den ersten drei Jahren vom Mindestbetrag von 1.929,72 € im Jahr; danach wird nachbemessen, nur die Krankenversicherung der ersten beiden Kalenderjahre bleibt endgültig. Die Selbständigenvorsorge wird von der vorläufigen Grundlage berechnet und nicht nachbemessen. Wer mit Einkünften bis € 6.613,20 und Umsatz bis € 55.000,00 die Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragt, zahlt nur die Unfallversicherung; Freiberufler mit eigenen Versorgungswerken und Opting-out-Regelungen sind hier nicht abgebildet. Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich im Februar, Mai, August und November. Die Einkommensteuer auf den Gewinn nach Abzug dieser Beiträge rechnet der Einkommensteuerrechner, die monatliche Rücklage für beides der Rücklagen-Rechner.