KFZ-Steuer-Rechner 2026

Motorbezogene Versicherungssteuer für Pkw, Elektroautos und Motorräder in Österreich

Die Abzugsbeträge gelten für das Jahr der Erstzulassung und bleiben danach gleich.

kW

Bei Hybriden zählt nur der Verbrennungsmotor. Der Wert steht im Zulassungsschein unter P.2, die Nenndauerleistung bei Elektrofahrzeugen ebenfalls dort.

g/km

Kombinierter WLTP-Wert; bei Plug-in-Hybriden der gewichtet kombinierte Wert. Bei Motorrädern der WMTC-Wert.

KFZ-Steuer pro Jahr
€ 466,56
Pro Monat
€ 38,88
Leistungskomponente (36 kW × 0,72 €)€ 25,92/Monat
CO₂-Komponente (18 g × 0,72 €)€ 12,96/Monat

Abzug 64 kW und 112 g/km für Erstzulassung 2021, mindestens 5 kW und 5 g

Abzugsbeträge nach Jahr der Erstzulassung (Pkw ab Oktober 2020)

ErstzulassungkW-AbzugCO₂-Abzug Verbrenner/HybridCO₂-Abzug Plug-in-Hybrid
2020 (ab Oktober) 65 kW 115 g/km 17 g/km
2021 64 kW 112 g/km 16 g/km
2022 63 kW 109 g/km 15 g/km
2023 62 kW 106 g/km 14 g/km
2024 61 kW 103 g/km 13 g/km
2025 60 kW 100 g/km 12 g/km
2026 59 kW 97 g/km 24 g/km
2027 58 kW 94 g/km 24 g/km

So wird die motorbezogene Versicherungssteuer berechnet

Pkw mit Verbrennungsmotor, Voll- oder Mildhybrid und Erstzulassung ab Oktober 2020 zahlen monatlich 0,72 € je Kilowatt über dem Abzug und 0,72 € je Gramm CO₂ über dem Abzug, nach den Abzügen werden mindestens 5 kW und 5 g angesetzt. Plug-in-Hybride rechnen mit demselben Satz, aber einem eigenen CO₂-Abzug, 2026 und 2027 sind es 24 g/km. Bei allen Hybriden zählt nur die Leistung des Verbrennungsmotors. Elektro-Pkw zahlen seit 1. April 2025 nach Nenndauerleistung (minus 45 kW, mindestens 10 kW: 35 kW × 0,25 €, 25 kW × 0,35 €, Rest × 0,45 €) und Eigengewicht (minus 900 kg, mindestens 200 kg: 500 kg × 0,015 €, 700 kg × 0,03 €, Rest × 0,045 €).

Für Pkw mit Erstzulassung vor Oktober 2020 gilt ein Staffeltarif nach Leistung: die ersten 24 kW frei, die nächsten 66 kW mit 0,62 €, weitere 20 kW mit 0,66 € und der Rest mit 0,75 € je Monat bei jährlicher Prämienzahlung, mindestens 6,20 €. Halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung erhöht die Sätze um 6, 8 bzw. 10 %. Derselbe Staffeltarif mit 0,65, 0,70 und 0,79 € gilt für neuere Pkw ohne WLTP-Wert. Motorräder mit Verbrennungsmotor über 100 ccm zahlen ab Oktober 2020 0,014 € je ccm über 52 ccm plus 0,20 € je Gramm CO₂ über 52 g (mindestens 10 g), ältere 0,025 € je ccm Hubraum; Elektro-Motorräder über 4 kW 0,50 € je kW über 5 kW, mindestens 2 €. Wohnmobile, Nutzfahrzeuge und Quads folgen eigenen Tarifen und sind hier nicht abgedeckt. Die Steuer wird von der Haftpflichtversicherung mit der Prämie eingehoben. Beim Neukauf kommt vor der laufenden Steuer einmalig die Normverbrauchsabgabe dazu, die der NoVA-Rechner ermittelt.