Zuverdienstrechner 2026
Berechnen Sie Steuern und Abgaben auf Ihren Nebenverdienst
Mit zwei Dienstverhältnissen gleichzeitig und mehr als 14.769,00 € Jahreseinkommen ist die Arbeitnehmerveranlagung Pflicht. Die Mehrsteuer wird nicht vom Nebenjob abgezogen, sondern mit dem Steuerbescheid nachgefordert.
Gerechnet mit 12 gleichen Monatsbezügen beider Jobs ohne Sonderzahlungen, für ein volles Jahr nebeneinander, außerhalb Wiens, ohne Kinder und Pendlerpauschale. Die Mehrsteuer ist die Differenz der Jahressteuer nach Arbeitnehmerveranlagung mit und ohne Nebenjob, auf den Monat umgelegt.
Mit zwei Dienstverhältnissen gleichzeitig und mehr als 14.769,00 € Jahreseinkommen ist die Arbeitnehmerveranlagung Pflicht. Die Mehrsteuer wird nicht vom Nebenjob abgezogen, sondern mit dem Steuerbescheid nachgefordert.
Geringfügigkeitsgrenze 2026
Bis € 551,10/Monat gilt ein Zuverdienst als geringfügig. Neben einer vollversicherten Hauptbeschäftigung schreibt die ÖGK trotzdem einmal im Quartal 14,62 % vor: 14,12 % Kranken- und Pensionsversicherung plus 0,5 % Arbeiterkammerumlage. Beitragsfrei bleibt ein geringfügiger Job nur, wenn alle Beschäftigungen zusammen unter der Grenze bleiben. Ist der Nebenjob vollversichert, wird auch ein bisher geringfügiges Hauptgehalt beitragspflichtig.
Die Mehrsteuer entsteht, weil beide Einkünfte in der Arbeitnehmerveranlagung zusammengerechnet werden. Bei niedrigem Hauptgehalt kann ein Zuverdienst außerdem die SV-Rückerstattung (Negativsteuer) verringern oder zum Entfallen bringen; umgekehrt bringt neue Sozialversicherung bei sehr niedrigem Gesamteinkommen eine Gutschrift. Übersteigen beide Gehälter zusammen die Höchstbeitragsgrundlage von € 6.930,00/Monat, werden die Beiträge darüber auf Antrag erstattet; erstattete Pensionsbeiträge sind steuerpflichtig. Mit zwei Dienstverhältnissen gleichzeitig und mehr als 14.769,00 € Jahreseinkommen ist die Veranlagung Pflicht.
Achtung bei AMS-Bezug: Seit 1.1.2026 ist ein geringfügiger Zuverdienst neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt. Den Anspruch selbst berechnet der Arbeitslosengeld-Rechner. Wer selbstständig dazuverdient statt angestellt, rechnet mit dem Rechner für Angestellte mit selbstständigem Nebeneinkommen.