Maklerkosten-Rechner
Maklerprovision beim Immobilienkauf mit Umsatzsteuer und gesetzlicher Höchstgrenze
Beim Kauf höchstens 3 % je Auftraggeber (bei Kaufpreisen bis 48.448,51 € gelten andere Grenzen), dazu 20 % Umsatzsteuer. Innerhalb der Grenze ist die Provision Verhandlungssache; 0 % für den Kauf ohne Makler.
Gesetzliche Höchstprovision je Auftraggeber
Höchstprovision und Bestellerprinzip
Die Immobilienmaklerverordnung begrenzt die Provision beim Kauf je Auftraggeber: bis 36.336,42 € Kaufpreis 4 %, von 36.336,43 € bis 48.448,51 € ein Fixbetrag von 1.453,46 €, darüber 3 %, jeweils zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Käufer und Verkäufer können beide Auftraggeber sein und zahlen dann je bis zur Grenze; verhandeln lässt sich nach unten. Bei Wohnungsmieten gilt seit 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip: Zahlen muss nur, wer den Makler als Erster beauftragt hat. Wer als Wohnungssuchender auf ein bereits angebotenes Objekt reagiert, wird dadurch nicht provisionspflichtig, auch wenn er eine Vereinbarung unterschreibt. Für den Kauf gilt das Bestellerprinzip nicht. Alle Nebenkosten des Kaufs zusammen zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner.