Wochengeld-Rechner Österreich 2026

Berechne deinen Wochengeld-Tagsatz, den Gesamtbetrag für die Schutzfrist und die Termine für Beginn und Ende des Mutterschutzes.

€ 500 € 10.000
Beschäftigung, Termin & Geburt
Eingabe
brutto oder netto
Anspruch aus
Art der Versicherung
Sonderzahlungen
13. und 14. Bezug
Geburt
bestimmt die Dauer
Geburtstermin
voraussichtlich
Wochengeld pro Tag
€ 0,00
€ 0,00 / Monat
Berechnungsdetails
Nettoverdienst 3 Monate € 0,00
Dauer der Schutzfrist 0 Tage
Wochengeld gesamt € 0,00
Mutterschutz ab -
Geringfügig Selbstversicherte erhalten einen festen Tagsatz, beim AMS-Bezug kommen 80 % auf den bisherigen Tagsatz dazu.
Wochengeld pro Tag
€ 0,00
Wochengeld gesamt für die Schutzfrist
€ 0,00
Monatliches Nettoeinkommen € 0,00
Nettoverdienst der letzten 3 Monate € 0,00
Zuschlag für Sonderzahlungen + € 0,00
Wochengeld pro Monat (30 Tage) € 0,00
Im Vergleich zum bisherigen Netto 0 %
Mutterschutz beginnt -
Schutzfrist endet -
Dauer 0 Tage

Hinweis

Grundlage ist § 162 ASVG, Stand 2026: Das Wochengeld ersetzt den Nettoarbeitsverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Sonderzahlungen fließen nicht direkt ein, sie werden pauschal mit einem Zuschlag abgegolten: 17 % bei Sonderzahlungen von mehr als einem bis zu zwei Monatsbezügen, 14 % bei weniger, 21 % bei mehr (§ 45 der Satzung der ÖGK). Gerechnet ist hier mit 17 %. Der Tagsatz ergibt sich daraus geteilt durch die Kalendertage dieser drei Monate, je nach Monaten 89 bis 92. Der errechnete Termin ist eine Prognose: Maßgeblich für Beginn und Bemessungsmonate ist die ärztliche Bestätigung. Ausbezahlt wird für die letzten acht Wochen vor dem errechneten Termin, den Tag der Geburt und acht Wochen danach, bei Frühgeburt, Mehrlingen oder Kaiserschnitt zwölf Wochen danach. Kommt das Kind später als errechnet, verlängert sich die Frist vorne, ohne die Zeit danach zu verkürzen. Geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung bekommen 12,19 € pro Tag, bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhöht sich der bisherige Tagsatz um 80 %. Das Wochengeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei und liegt deshalb meist über dem bisherigen Nettogehalt. Monate mit Krankenstand, Kurzarbeit oder unbezahltem Urlaub bleiben bei der Bemessung außer Betracht, dadurch kann der tatsächliche Betrag abweichen. Den Bescheid erstellt die zuständige Krankenkasse, für Selbstständige rechnet die SVS nach eigenen Regeln.