Wohnbauförderung: Einkommensgrenzen 2026

Liegt Ihr Haushaltseinkommen unter der Grenze der Eigenheim- und Eigentumsförderung Ihres Bundeslandes?

€
€ 1.000€ 10.000
Bundesland, Haushalt & Auszahlungen
Bundesland
Personen im Haushalt
Auszahlungen im Jahr
Wien
Einkommensgrenze eingehalten
Grenze € 104.370,00 pro Jahr
Prüfung
Jahresnetto (Monat × Auszahlungen)€ 49.000
Vergleichswert€ 49.000
Grenze für 2 Personen€ 104.370
ProgrammGeförderte Eigentumswohnung der Stadt Wien
€

Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt zusammen. Die Länder rechnen mit dem Jahresnettoeinkommen laut Lohnzettel oder Steuerbescheid des Vorjahres; Niederösterreich lässt Urlaubs- und Weihnachtsgeld weg, Tirol und Vorarlberg vergleichen ein Zwölftel des Jahresnettos mit Monatsgrenzen.

Personen
Wien: Geförderte Eigentumswohnung der Stadt Wien
Einkommensgrenze eingehalten

Einkommensprüfung

Jahresnettoeinkommen (Monatsnetto × Auszahlungen)€ 49.000,00
Maßgeblich: Jahresnettoeinkommen des Haushalts inklusive Sonderzahlungen€ 49.000,00 pro Jahr
Einkommensgrenze für 2 Personen€ 104.370,00 pro Jahr
Spielraum bis zur Grenze€ 55.370,00 (53,1 %)

Förderung laut Programm

Zugang zu geförderten Eigentumswohnungen; Einkommensgrenzen gültig bis 31. Dezember 2026. Voraussetzung ist ein dringendes Wohnbedürfnis mit Hauptwohnsitz in der Wohnung.

Quelle: Stadt Wien, Stand Oktober 2026.

Nicht geprüft

Hauptwohnsitz im geförderten Objekt, Eigentum oder Baurecht an der Liegenschaft, Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, Energiekennzahlen laut Energieausweis und Heizsystem, Wohnnutzfläche und Kostengrenzen, Lage, Eigenmittel und Finanzierung sowie das verfügbare Förderbudget. Diese Voraussetzungen entscheiden mit, ob und in welcher Höhe eine Förderung zugesichert wird.

Was die Prüfung leistet

Jedes Bundesland fördert den Bau oder Ersterwerb eines Eigenheims nach eigenen Richtlinien, und fast alle knüpfen den Zugang an eine Einkommensgrenze des Haushalts. Genau dieses Kriterium wird hier gegen die 2026 veröffentlichten Grenzen geprüft: Wien 70.030 € für eine Person und 104.370 € für zwei, Niederösterreich 60.000 € und 90.000 € ohne Sonderzahlungen, Oberösterreich 50.000 € und 85.000 €, Steiermark 49.600 € und 74.400 €, Kärnten 48.000 € und 74.000 €, Burgenland 48.400 € und 82.500 €, Tirol 3.800 € und 6.300 € im Monat, Vorarlberg 4.000 € und 7.000 € im Monat; Salzburg veröffentlicht für seine Errichtungsförderung keine Grenze. Mehrere Länder kürzen die Förderung bei geringer Überschreitung stufenweise statt sie zu streichen. Ob eine Förderung tatsächlich zugesichert wird, hängt daneben von Objekt, Energiestandard, Fläche, Hauptwohnsitz und dem Budget des Landes ab; verbindlich ist nur der Bescheid der Förderstelle. Sanierungsförderungen, Wohnbeihilfe und Mietwohnungsförderung sind eigene Programme mit eigenen Grenzen. Ob der Kredit für das Eigenheim zum Einkommen passt, prüft der Leistbarkeitsrechner, die Rate samt Nebenkosten der Immobilienkredit-Rechner.