Elternteilzeit-Rechner
Vollzeit- und Teilzeitgehalt brutto und netto im Vergleich
Vollzeit (40 h/Woche)
Teilzeit (25 h/Woche)
Netto als laufende monatliche Auszahlung bei 14 Bezügen, ohne Familienbonus Plus, Pendlerpauschale und Pendlereuro, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und ohne die Wiener Sonderregel beim Wohnbauförderungsbeitrag. Was diese Posten ausmachen, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Elternteilzeit in Österreich
Ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn das Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Jahre gedauert hat; Karenzzeiten zählen dazu. Voraussetzung sind ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind oder die Obsorge, der andere Elternteil darf für dasselbe Kind nicht gleichzeitig in Karenz sein, und die Teilzeit muss mindestens zwei Monate dauern. In kleineren Betrieben oder vor drei Jahren Betriebszugehörigkeit kann Elternteilzeit nur vereinbart werden, eine Ablehnung muss der Arbeitgeber schriftlich begründen.
Die Arbeitszeit muss um mindestens 20 % sinken und mindestens 12 Wochenstunden betragen. Außerhalb dieser Bandbreite kann der Arbeitgeber ablehnen, mit seiner Zustimmung liegt trotzdem eine geschützte Elternteilzeit vor. Das Höchstausmaß beträgt sieben Jahre bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes; davon sind der Mutterschutz nach der Geburt und die Karenzzeiten beider Eltern abzuziehen. Beginnt die Schule erst nach dem siebenten Geburtstag, kommt die Zeit bis zum Schuleintritt dazu. Ist das Höchstausmaß ausgeschöpft, bleibt bis zum Ablauf des achten Lebensjahres eine vereinbarte Teilzeit möglich. Der besondere Kündigungsschutz gilt bis vier Wochen nach dem Ende der Teilzeit, längstens bis vier Wochen nach dem vierten Geburtstag, danach Motivkündigungsschutz. Details beim Sozialministerium auf oesterreich.gv.at. Was eine Stundenreduktion ohne Anspruch auf Elternteilzeit bedeutet, zeigt der Vollzeit-Teilzeit-Rechner; die Zeit davor deckt das Kinderbetreuungsgeld ab.