Witwenpension-Rechner
Berechnen Sie die Hinterbliebenenpension
Witwenpension in Österreich
Die Witwenpension beträgt zwischen 0% und 60% der Pension des/der Verstorbenen. Die Berechnung erfolgt nach der ASVG-Formel: 70 minus 30 mal dem Verhältnis der eigenen Bemessungsgrundlage zur Bemessungsgrundlage des/der Verstorbenen. Bei kurzer Ehedauer (unter 10 Jahren) kann die Pension gekürzt werden. Liegt das Gesamteinkommen unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz (€ 1.308,39 für 2026), erfolgt eine Aufstockung.