Frühpensions-Rechner

Abschläge bei Korridorpension berechnen

Pension nach Abschlag
€ 1.863
−15,3%
€ 1.200€ 4.000
Pensionsantritt
Geschlecht
Gewünschter Antritt mit
Versicherungsmonate
Abschlagsberechnung
Regelpensionsalter65 Jahre
Jahre früher3 Jahre
Abschlag (5,1%/Jahr)−15,3%
Verlust/Monat−€ 337
Korridorpension möglich?Nein ✗
Jahren
Korridorpension: mind. 504 Monate (42 Jahre)
Korridorpension
✗ Nicht möglich
Regelpension€ 2.200,00
Jahre vor Regelalter3 Jahre
Abschlag (5,1%/Jahr)−15,3%
Pension nach Abschlag€ 1.863,40
Monatlicher Verlust−€ 336,60

Korridorpension

Die Korridorpension ermöglicht einen vorzeitigen Pensionsantritt. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt: Mindestalter 63, mindestens 504 Versicherungsmonate (42 Jahre). Für ältere Jahrgänge: Mindestalter 62, mindestens 480 Monate (40 Jahre). Der Abschlag beträgt 5,1% pro Jahr vor dem Regelpensionsalter, maximal 15,3%. Der Abschlag gilt lebenslang!