| Brutto-Netto-Rechner – Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Steuerfreies Einkommen 2026 | bis 13.539 € Jahreseinkommen |
| Lohnsteuer | 20 % bis 55 % je nach Tarifstufe |
| Sozialversicherung | ca. 18 % vom Bruttolohn (Arbeitnehmeranteil) |
| Einflussfaktoren | Einkommen, Kinder, Pendlerpauschale, Absetzbeträge |
| Kalte Progression | Tarifstufen werden jährlich inflationsangepasst |
Brutto-Netto-Rechner Österreich
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Laufende Bezüge (monatlich)
Hinweis: Diese Berechnung dient als Orientierung. Der tatsächliche Nettobetrag kann je nach individueller Situation abweichen. Nicht berücksichtigt: Sachbezüge, Freibeträge, weitere Werbungskosten.
Wie viel Netto vom Brutto bleibt, zeigt unser Rechner
Zwischen Brutto und Netto besteht bisweilen ein beträchtlicher Unterschied. Verantwortlich dafür sind neben der Lohnsteuer, die ab 13.539 Euro Jahreseinkommen (2026) von jedem Einkommensbezieher zu zahlen ist, auch Abgaben für Sozialversicherungen und Altersvorsorge.
Wie hoch der Unterschied zwischen dem Bruttolohn und dem tatsächlich ausgezahlten Nettobetrag ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind zunächst die Höhe des Bruttogehalts und der anzuwendende Grenzsteuersatz. Auch die Anzahl der Kinder sowie die Entfernung zum Arbeitsplatz wirken sich auf die Steuerhöhe aus.
Mit welchem Unterschied zwischen Brutto und Netto Sie in etwa rechnen müssen, können Sie entweder aus Tabellen ablesen oder direkt über unseren Rechner berechnen lassen.
Lohnsteuertabelle 2026
Die Tarifstufen werden seit 2023 jährlich an die Inflation angepasst, um die sogenannte kalte Progression abzufedern. Für 2026 wurden die Grenzwerte um 1,75 % erhöht (zwei Drittel der Inflationsrate von 2,63 %):
| Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 13.539 € | 0 % (steuerfrei) |
| 13.539 € bis 21.992 € | 20 % |
| 21.992 € bis 36.458 € | 30 % |
| 36.458 € bis 70.365 € | 40 % |
| 70.365 € bis 104.859 € | 48 % |
| 104.859 € bis 1.000.000 € | 50 % |
| über 1.000.000 € | 55 % |
Hinweis: Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über einer Million Euro gilt befristet bis 2029.
Was wird vom Bruttolohn abgezogen?
Sozialversicherungsbeiträge
Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung beträgt ca. 18 % des Bruttolohns und umfasst:
- Krankenversicherung: 3,87 %
- Pensionsversicherung: 10,25 %
- Arbeitslosenversicherung: 0–3 % (einkommensabhängig)
- Arbeiterkammerumlage, Wohnbauförderung: ca. 1 %
Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage (2026: 6.930 € monatlich) berechnet.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer wird nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge vom verbleibenden Betrag berechnet. Sie ist progressiv gestaltet – das heißt, höhere Einkommensanteile werden stärker besteuert.
Was erhöht das Netto-Einkommen?
Verschiedene Absetzbeträge und Freibeträge können die Steuerlast senken:
- Verkehrsabsetzbetrag: 463 € jährlich (automatisch berücksichtigt)
- Pendlerpauschale: je nach Entfernung zum Arbeitsplatz
- Pendlereuro: 6 € pro Kilometer (ab 2026 erhöht)
- Familienbonus Plus: bis 2.000 € pro Kind und Jahr
- Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag: bei geringem Partnereinkommen bzw. alleinerziehend
- Kindermehrbetrag: für Geringverdiener
Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) wird in Österreich begünstigt besteuert. Für diese Sonderzahlungen gilt ein fixer Steuersatz von nur 6 % (bis zur Jahressechstelgrenze), was das Nettoeinkommen deutlich erhöht.
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Einkommen muss ich 2026 Lohnsteuer zahlen?
Erst ab einem Jahreseinkommen von 13.539 € ist Lohnsteuer zu zahlen. Darunter liegende Einkommen sind steuerfrei.
Wie viel Prozent Abzüge habe ich vom Bruttolohn?
Die Abzüge variieren je nach Einkommen. Bei einem durchschnittlichen Gehalt liegen die Gesamtabzüge (Sozialversicherung + Lohnsteuer) bei ca. 30–40 % des Bruttolohns.
Warum ändert sich die Steuerfreigrenze jedes Jahr?
Seit 2023 werden die Tarifstufen jährlich an die Inflation angepasst. Das soll verhindern, dass Gehaltserhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen (kalte Progression).
Wird das 13. und 14. Gehalt anders versteuert?
Ja. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden mit nur 6 % Lohnsteuer begünstigt besteuert.