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Alimente – Höhe 2026, Berechnung und Arbeitslosigkeit

Alimente in Österreich – Das Wichtigste auf einen Blick
DefinitionGeldunterhalt für Kinder bei getrennt lebenden Eltern
BerechnungProzentsatzmethode: 16–22 % des Nettoeinkommens je nach Alter
DauerBis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes
ObergrenzePlayboygrenze: 2- bis 2,5-facher Regelbedarf
UntergrenzeKeine – auch Existenzminimum kann unterschritten werden
Bei ZahlungsausfallUnterhaltsvorschuss durch den Staat möglich

Kinder erhalten von vornherein einen Anspruch auf Unterhalt. Solange beide Eltern im gemeinsamen Haushalt eingebunden sind und ihrer Unterhaltspflicht nachkommen, geschieht dies durch sogenannten Naturalunterhalt.

Dieser umfasst die Bedürfnisse des Kindes und beinhaltet:

  • Erziehung
  • Unterkunft
  • Nahrung
  • Bekleidung sowie – wenn altersentsprechend gegeben:
  • Unterricht
  • Freizeitgestaltung sowie
  • Taschengeld

Wird dieser Naturalunterhalt nur von einem Elternteil geleistet, weil durch Trennung ein Elternteil nicht mehr im Haushalt lebt, erhält das Kind den Anspruch auf Alimente. Dies sind Geldleistungen, die den fehlenden Naturalunterhalt ausgleichen.

Ist ein Elternteil verstorben, können dafür – sofern dies die Lebenserhaltung nicht gefährdet – auch die Großeltern herangezogen werden.

Kurzinfo: Alimente fassen Geldleistungen zusammen, die die Versorgung des Kindes gewährleisten. Die Pflicht zur Zahlung trägt der nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Elternteil, sofern dieser seiner Unterhaltspflicht nicht anderweitig nachkommt. Beim Tod eines Elternteils können unter Umständen die Großeltern herangezogen werden.

Die Höhe der Alimente

Die Höhe der Alimente setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

Komponente 1: Zahlungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils
Diese setzt sich zusammen aus dem vorhandenen Vermögen, dem monatlichen Einkommen, dem Grad der Arbeitsfähigkeit und der Arbeitsmarktlage sowie den dabei zu berücksichtigenden Ausgaben zur Lebensführung.

Komponente 2: Bedarf des Kindes
Dies ist abhängig von Alter, Entwicklungsstand und -möglichkeiten, eventuell vorhandenen Anlagen und gegebenenfalls anfallenden Zusatzkosten, wie sie bei chronischer Krankheit auftreten können.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Einkünfte der verpflichtete Elternteil hat, desto höher die Alimente. Dabei ist wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber gibt keine minimale Grenze vor. So kann es unter Umständen dazu kommen, dass bei geringem Einkommen das Existenzminimum unterschritten wird.

Achtung! Will sich der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Pflicht entziehen – zum Beispiel durch mutwillig herbeigeführte Arbeitslosigkeit oder Arbeitsantritt in einem Beruf unter dem Grad der Ausbildung – wird nicht mehr das tatsächliche Einkommen für die Berechnung herangezogen. In diesem Fall wird das fiktive Einkommen (dem Ausbildungsgrad entsprechend) angesetzt. Dies gibt der sogenannte Anspannungsgrundsatz vor.

Berechnung der Alimente – so wird es gemacht

Um die Alimente zu berechnen, wird zunächst das monatliche Nettoeinkommen ermittelt. Die Berechnung erfolgt unterschiedlich je nach Erwerbsart:

Unselbstständige Erwerbstätigkeit

Bei Arbeitnehmern, Angestellten und Beamten wird das monatliche Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen. Bei Erhalt eines 13. und/oder 14. Monatsgehalts wird dieses durch zwölf geteilt und dem monatlichen Gehalt zugerechnet. Auch Überstundenentgelt und Abfertigungen sind zu berücksichtigen.

Selbstständige Erwerbstätigkeit

Bei Selbstständigen ist der im abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielte Reingewinn ausschlaggebend. Unterliegt die Selbstständigkeit einem stark schwankenden monatlichen Einkommen, wird ein Einkommen aus dem Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gebildet, um eine realistische Berechnungsgrundlage zu erhalten.

Arbeitslosigkeit

Die Bemessungsgrundlage bei Arbeitslosigkeit bildet die Arbeitslosenunterstützung. Hierbei kann ein Familienzuschlag bei Unterhaltspflicht beantragt werden. Dieser Zuschlag kann beansprucht werden, wenn wesentlich zum Unterhalt beigetragen wird, ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und kein eigenes Einkommen bezogen wird, das die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.

Pension

Bei Pensionisten gilt die Höhe der Pension als Bemessungsgrundlage für den zu leistenden Unterhalt.

Berechnung mittels Prozentsatzmethode

Für die Berechnung des Unterhalts über das Nettoeinkommen hat die Rechtsprechung folgende Prozentsätze festgelegt:

Alter des KindesProzentsatz des Nettoeinkommens
0 bis 5 Jahre16 %
6 bis 9 Jahre18 %
10 bis 14 Jahre20 %
ab 15 Jahre22 %

Abzüge bei mehreren Unterhaltsberechtigten

Sind mehrere Personen alimentenberechtigt, gelten folgende Abzüge:

  • Jedes weitere Kind unter 10 Jahren: 1 % Abzug
  • Jedes weitere Kind über 10 Jahren: 2 % Abzug
  • Für Ehegattin/Ehegatten – abhängig vom Einkommen: 0 bis 3 % Abzug

Obergrenze: Die Playboygrenze

Bei überdurchschnittlichem Einkommen greift die sogenannte Playboygrenze (auch Luxusgrenze oder Unterhaltsstopp genannt). Sie begrenzt die Alimente auf:

  • Kinder bis 10 Jahre: 2-facher Regelbedarf
  • Kinder ab 10 Jahren: 2,5-facher Regelbedarf

Diese Grenze kann bei berechtigtem Sonderbedarf (z. B. medizinische Behandlungen, besondere Ausbildungskosten) durch gerichtliche Entscheidung überschritten werden.

Anrechnung anderer Leistungen zum Unterhalt

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe ist als gesonderter Posten in eine Unterhaltsberechnung einzubeziehen und kann zur Reduktion der entsprechenden Beiträge führen. In welcher Höhe dies ausfällt, obliegt der zuständigen Berechnungsstelle und wird in jedem Fall individuell betrachtet.

Eigenes Einkommen des Kindes

Bei eigenem Einkommen des Kindes reduziert sich der zu leistende Unterhalt in Abhängigkeit der Einkommenshöhe. Davon ausgenommen sind:

  • Kurzfristige Einkommen (z. B. Ferienjobs)
  • Familienbeihilfe
  • Studienbeihilfe
  • Schülerbeihilfe

Unterhaltspflicht bei Betreuung

Richtet sich die Betreuung des unterhaltspflichtigen Elternteils nach dem allgemeinen Kontaktrecht, ändert dies nichts an der Höhe der zu zahlenden Alimente. Das Kontaktrecht sieht dabei vor:

  • 2 Tage alle zwei Wochen bzw. 1 Tag pro Woche
  • 4 Wochen der Ferienzeit

Übersteigt die Betreuung diesen Rahmen erheblich, kann dies zu einer Minderung der zu leistenden Alimente führen. Diese Reduktion ist individuell zu ermitteln. Zur Berechnung werden dann Haushaltsersparnisse des hauptsächlich betreuenden Elternteils herangezogen. Prozentual wird in der Regel eine Minimierung von 10 % bis 20 % angesetzt.

Eine Aufhebung der Alimente kann stattfinden, wenn beide Elternteile das Kind gleichermaßen betreuen (Doppelresidenz).

Unterhaltsvorschuss bei Zahlungsausfall

Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Zahlungen nicht nach, kann der Staat einen Unterhaltsvorschuss gewähren. Dieser wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ausbezahlt, wenn ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt und die Zahlungen ausbleiben oder unregelmäßig erfolgen. Der Staat holt sich das Geld dann vom säumigen Elternteil zurück.

Wie lange müssen Alimente gezahlt werden?

Die Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes – also bis dieses seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann. Das ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden:

  • Bei einer Lehre: bis zum Abschluss der Berufsausbildung plus angemessene Stellensuchzeit (ca. 6 Monate)
  • Bei einem Studium: bis zum Abschluss des Studiums, sofern es zielstrebig betrieben wird
  • Bei Behinderung oder Krankheit: unter Umständen unbefristet

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Alimente berechnet?

Mit der Prozentsatzmethode: 16 % (0–5 Jahre) bis 22 % (ab 15 Jahre) des monatlichen Nettoeinkommens, abhängig vom Alter des Kindes. Bei mehreren Unterhaltsberechtigten gibt es Abzüge.

Gibt es eine Mindestgrenze für Alimente?

Nein. In Österreich gibt es keine gesetzliche Belastungsobergrenze – auch das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen kann unterschritten werden.

Bis wann müssen Alimente gezahlt werden?

Bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes. Das kann bei einem Studium auch bis zum 25. oder 28. Lebensjahr dauern.

Was passiert, wenn der andere Elternteil nicht zahlt?

Der Staat kann einen Unterhaltsvorschuss gewähren, wenn ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt. In extremen Fällen kann Unterhaltsverweigerung sogar strafrechtliche Folgen haben.

Quellen

oesterreich.gv.at – Berechnung der Unterhaltshöhe

familienrechtsinfo.at – Kindesunterhalt

alimente.wien – Prozentwertmethode