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Playboy Regelung 2026 – Grenze in Österreich

Playboygrenze (Unterhaltsstopp) – Das Wichtigste auf einen Blick
DefinitionObergrenze für Kindesunterhalt bei hohem Einkommen
ZweckSchutz vor pädagogisch schädlicher Überalimentierung
Höhe2-facher (bis 10 J.) bzw. 2,5-facher (ab 10 J.) Regelbedarf
Regelbedarf 2026360 € (0–5 J.) bis 800 € (ab 20 J.)
AusnahmenBei Sonderbedarf kann Obergrenze überschritten werden
RechtsanspruchRichtwert – keine gesetzlich fixierte Grenze

In einer Ehe gehört es zu der unabdingbaren Pflicht der Eltern, jeweils im gleichen Umfang für den Kindesunterhalt zu sorgen. Kommt es zu einer Scheidung beziehungsweise einer Trennung, kommen jedoch hohe Kosten auf den Elternteil zu, der nicht im selben Haushalt wie das Kind lebt.

Diese zu zahlenden Unterhaltsbeiträge nennt man Alimente und diese sind in Form von Geldbeträgen zu leisten. Wie hoch dieser Betrag exakt ist, lässt sich pauschal nicht sagen, da er nicht nur vom Einkommen, sondern auch von anderen Faktoren abhängt – beispielsweise vom Privatvermögen, dem Kindesbedarf oder der eigenen Arbeitsfähigkeit.

Besserverdiener zahlen mehr

Die Höhe des Kindesunterhaltes wird vom durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berechnet. Somit werden Besserverdiener automatisch zu höheren Zahlungen verpflichtet. Jedoch ist dies nicht unbegrenzt möglich – es gibt einen sogenannten Unterhaltsstopp, der als Bemessungsgrundlage nicht überschritten werden sollte.

Definition „Playboygrenze“

Die sogenannte Playboygrenze ist als eine Obergrenze des Unterhalts zu verstehen, damit die Unterhaltsforderungen des erziehenden Elternteils nicht ins Unermessliche steigen.

Aus diesem Grund wird die Playboygrenze auch als „Unterhaltsstopp“ oder „Luxusgrenze“ bezeichnet.

Ein Elternteil mit normalem Einkommen zahlt den üblichen Prozentsatz (siehe Tabelle unten), wohingegen ein überdurchschnittliches Gehalt mit höheren Alimenten einhergeht. Der Höchstbetrag ist jedoch begrenzt:

  • Kinder bis 10 Jahre: 2-facher Regelbedarf
  • Kinder ab 10 Jahren: 2,5-facher Regelbedarf

Diese Grenze kann jedoch durch gerichtliche Entscheidungen überschritten werden, falls ein Mehrbedarf für schulische Belange, Erziehung oder die Gesundheit des zu versorgenden Kindes gerechtfertigt ist.

Regelbedarfssätze 2026

Der Regelbedarf gibt an, wie viel ein Kind in Österreich durchschnittlich zum Leben braucht – unabhängig vom Lebensstandard der Eltern. Diese Sätze werden jährlich vom Landesgericht für ZRS Wien neu festgesetzt.

Alter des KindesRegelbedarf 2026
0 bis 5 Jahre360 €
6 bis 9 Jahre460 €
10 bis 14 Jahre560 €
15 bis 19 Jahre700 €
ab 20 Jahre800 €

Der Wechsel in die nächste Altersklasse erfolgt jeweils zum Geburtstag und wirkt ab dem Folgemonat.

Unterhaltsstopp (Playboygrenze) 2026

Die Playboygrenze berechnet sich als Vielfaches des Regelbedarfs:

Alter des KindesUnterhaltsstopp 2026Berechnung
0 bis 5 Jahre720 €2 × 360 €
6 bis 9 Jahre920 €2 × 460 €
10 bis 14 Jahre1.400 €2,5 × 560 €
15 bis 19 Jahre1.750 €2,5 × 700 €
ab 20 Jahre2.000 €2,5 × 800 €

Berechnung des Kindesunterhalts: Die Prozentsatzmethode

Der Kindesunterhalt wird anhand der Prozentsatzmethode ermittelt. Folgende Prozentsätze des monatlichen Nettoeinkommens sind in der Alimente-Tabelle festgelegt:

Alter des KindesProzentsatz
0 bis 5 Jahre16 %
6 bis 9 Jahre18 %
10 bis 14 Jahre20 %
ab 15 Jahre22 %

Abzüge bei mehreren Unterhaltsberechtigten

Gibt es mehr als eine unterhaltsberechtigte Person, sind gewisse Abzüge vorzunehmen:

  • Jedes weitere Kind unter 10 Jahren: 1 % Abzug
  • Jedes weitere Kind über 10 Jahren: 2 % Abzug
  • Für Ehegattin/Ehegatte – abhängig vom Einkommen: 0 bis 3 % Abzug

Warum gibt es die Playboygrenze?

Die Luxusobergrenze dient nicht dazu, den unterhaltspflichtigen Besserverdiener zu entlasten. Aus juristischer Sicht soll es vielmehr kein Bestreben sein, das Kind einem überzogenen Luxus auszusetzen. Eine Überalimentierung soll vermieden werden, um die Kindesentwicklung nicht zu gefährden.

Die Befürchtung ist, dass zu hohe Unterhaltszahlungen dazu führen könnten, dass Kinder keinen Sinn darin sehen, sich beruflich zu entwickeln – besonders wenn die Unterhaltszahlungen über dem Gehalt einer Erwerbstätigkeit liegen würden.

Durch die Unterhaltsregulierung soll die Motivation aufrechterhalten werden und der Einstieg ins Berufsleben erleichtert werden. Aus diesem Grund gibt es weder eine konkretisierte Reglementierung noch eine gerichtlich angeordnete fixe Bemessungsgrundlage. Dies ermöglicht Richtern individuelle Entscheidungen, die gezielt an die einzelnen Bedürfnisse angepasst werden können.

Sonderbedarf – wann die Playboygrenze überschritten werden kann

Bei einem berechtigten Sonderbedarf kann die Luxusobergrenze angepasst werden. Allerdings ist zu differenzieren, was als Sonderbedarf gilt:

Was zählt als Sonderbedarf?

  • Notwendige medizinische Behandlungen (über das übliche Maß hinaus)
  • Kieferorthopädische Zahnbehandlungen
  • Kosten eines Spitalsaufenthalts
  • Ausbildungsbedingte Anschaffungen (z. B. Laptop für Bewerbungen)
  • Auswärtige Ausbildung (Internat, Studium), wenn keine gleichartige Ausbildung am Wohnort möglich ist
  • Vorübergehende Nachhilfe

Was zählt NICHT als Sonderbedarf?

  • Klassenfahrt, Schulsportwoche, Schulschikurs
  • Kindergarten, Hort
  • Feriencamp, Urlaub
  • Sportausrüstung, Tanzschule
  • Fahrschule

Diese Entscheidungen erfolgen durch einen Richter und sind immer individuell und von Fall zu Fall abzuwägen. Besonders im digitalen Zeitalter ist die Grundausstattung für Kinder (Computer, Internet) unabdingbar und kann als Sonderbedarf anerkannt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Playboygrenze?

Die Playboygrenze (auch Unterhaltsstopp oder Luxusgrenze genannt) ist eine Obergrenze für Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichem Einkommen. Sie liegt beim 2-fachen (bis 10 Jahre) bzw. 2,5-fachen (ab 10 Jahre) des Regelbedarfs.

Wie hoch ist die Playboygrenze 2026?

Je nach Alter des Kindes: 720 € (0–5 Jahre), 920 € (6–9 Jahre), 1.400 € (10–14 Jahre), 1.750 € (15–19 Jahre) oder 2.000 € (ab 20 Jahre).

Kann die Playboygrenze überschritten werden?

Ja, bei berechtigtem Sonderbedarf (z. B. medizinische Behandlungen, besondere Ausbildungskosten) kann das Gericht höhere Zahlungen anordnen.

Was ist der Regelbedarf?

Der Regelbedarf ist der statistische Durchschnittsbedarf eines Kindes in Österreich, unabhängig von den Lebensverhältnissen der Eltern. Er wird jährlich vom Landesgericht für ZRS Wien festgesetzt.

Quellen

alimente.wien – Regelbedarf und Unterhaltsstopp

oesterreich.gv.at – Allgemeines zur Unterhaltshöhe

familienrechtsinfo.at – Kindesunterhalt

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