| Einkommensteuer 2026 – Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Steuerfreies Einkommen | bis 13.539 € jährlich |
| Tarifstufen | 20 %, 30 %, 40 %, 48 %, 50 %, 55 % |
| Spitzensteuersatz | 55 % ab 1 Mio. € (befristet bis 2029) |
| Wer zahlt Einkommensteuer | Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende |
| Wer zahlt Lohnsteuer | Unselbstständig Beschäftigte (wird vom Arbeitgeber abgeführt) |
Einkommensteuer-Rechner Österreich
Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer für Selbstständige und Unternehmer
Einkünfte nach Abzug von Betriebsausgaben
Für betriebliche Einkünfte (§ 10 EStG)
Berechnung nach Tarifstufen
| Tarifstufe | Betrag | Steuer |
|---|
Hinweis: Diese Berechnung zeigt die reine Einkommensteuer. Selbstständige zahlen zusätzlich SVS-Beiträge (ca. 27% vom Gewinn). Die tatsächliche Steuerlast kann durch weitere Freibeträge und Sonderausgaben geringer ausfallen.
Jeder, der über regelmäßige Einkünfte verfügt, muss Einkommensteuer zahlen. Dies gilt sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende. Während bei unselbstständig Beschäftigten die Lohnsteuer direkt vom Brutto abgezogen wird, erfolgt die Berechnung bei Selbstständigen erst am Ende des Jahres über die Einkommensteuererklärung.
Um zu ermitteln, wie hoch die Steuerlast am Ende des Jahres konkret ausfallen wird, sollten Sie unseren Einkommensteuerrechner nutzen. Wichtige Auskünfte gibt dieser Rechner auch dann, wenn Sie sich etwa aufgrund einer beruflichen Veränderung darüber informieren wollen, wie viel Einkommensteuer bei einem veränderten Einkommen zu zahlen ist. Mit der Eingabe weniger Parameter können Sie berechnen lassen, wie viel Netto vom Brutto in Ihrem konkreten Fall bleibt.
Einkommensteuertabelle 2026
Die Tarifstufen werden seit 2023 jährlich an die Inflation angepasst, um die sogenannte kalte Progression abzufedern. Für 2026 wurden die Grenzwerte um 1,75 % erhöht:
| Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz | Steuerberechnung |
|---|---|---|
| bis 13.539 € | 0 % | 0 € |
| 13.539 € bis 21.992 € | 20 % | (Einkommen − 13.539) × 20 % |
| 21.992 € bis 36.458 € | 30 % | 1.691 € + (Einkommen − 21.992) × 30 % |
| 36.458 € bis 70.365 € | 40 % | 6.031 € + (Einkommen − 36.458) × 40 % |
| 70.365 € bis 104.859 € | 48 % | 19.594 € + (Einkommen − 70.365) × 48 % |
| 104.859 € bis 1.000.000 € | 50 % | 36.151 € + (Einkommen − 104.859) × 50 % |
| über 1.000.000 € | 55 % | 483.722 € + (Einkommen − 1.000.000) × 55 % |
Hinweis: Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über einer Million Euro gilt befristet bis 2029. Danach sinkt er auf 50 %.
Unterschied Lohnsteuer und Einkommensteuer
Lohnsteuer und Einkommensteuer sind im Grunde dasselbe – beide basieren auf denselben Tarifstufen. Der Unterschied liegt in der Erhebungsart:
| Lohnsteuer | Einkommensteuer | |
|---|---|---|
| Wer zahlt | Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte | Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende |
| Abführung | Monatlich durch Arbeitgeber | Vierteljährliche Vorauszahlungen + Jahresausgleich |
| Erklärungspflicht | Freiwillig (Arbeitnehmerveranlagung) | Verpflichtend (Einkommensteuererklärung) |
Was mindert die Einkommensteuer?
Bei Selbstständigen können verschiedene Betriebsausgaben das zu versteuernde Einkommen senken:
- Arbeitsmittel und Büroausstattung
- Fahrtkosten und Reisekosten
- Telefon- und Internetkosten
- Fortbildungskosten
- Versicherungen (berufsbezogen)
- Beiträge zur Sozialversicherung
Zusätzlich können Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, etwa Spenden, Kirchenbeitrag oder Krankheitskosten.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Selbstständige müssen in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten. Diese werden auf Basis des Vorjahreseinkommens berechnet. Die Fälligkeitstermine sind:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Nach Abgabe der Einkommensteuererklärung erfolgt die Jahresabrechnung: War die tatsächliche Steuerlast höher als die Vorauszahlungen, ist eine Nachzahlung fällig. War sie niedriger, erhalten Sie eine Gutschrift.
Berechnungsbeispiel 2026
Ein Selbstständiger hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 50.000 €. Die Einkommensteuer berechnet sich wie folgt:
- 0 bis 13.539 €: 0 €
- 13.539 bis 21.992 €: (21.992 − 13.539) × 20 % = 1.691 €
- 21.992 bis 36.458 €: (36.458 − 21.992) × 30 % = 4.340 €
- 36.458 bis 50.000 €: (50.000 − 36.458) × 40 % = 5.417 €
Gesamte Einkommensteuer: 11.448 € (entspricht einem Durchschnittssteuersatz von ca. 22,9 %)
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Einkommen muss ich 2026 Einkommensteuer zahlen?
Erst ab einem Jahreseinkommen von 13.539 € ist Einkommensteuer zu zahlen. Darunter liegende Einkommen sind steuerfrei.
Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?
Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Prozent vom letzten verdienten Euro an Steuern anfallen. Der Durchschnittssteuersatz zeigt, wie viel Prozent des gesamten Einkommens tatsächlich als Steuer bezahlt wird.
Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind zur Abgabe verpflichtet. Arbeitnehmer können freiwillig eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen, um sich zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückzuholen.
Warum ändern sich die Tarifstufen jedes Jahr?
Seit 2023 werden die Tarifstufen jährlich an die Inflation angepasst. Das verhindert, dass Gehaltserhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen (Abschaffung der kalten Progression).